In der Vergangenheit, Ende der 90er Jahre, fanden sich bereits einige Kollegen aus München und Umgebung zusammen und riefen die sogenannten "Schwupos" ins Leben. Unter dem schützenden Dach des Schwulen Kulturzentrums in München, dem sub, hatte man eine MögVorstandlichkeit sich auszutauschen. Leider ist von den Kollegen nichts weiter bekannt.Was man jedoch weiß ist die Tatsache, dass sich diese Treffen im Sande verlaufen haben.
Daran knüpften wir an ...
Bereits im Jahre 2004 wurden von Seiten des VelsPol Deutschland e.V. Bemühungen unternommen, in Bayern einen eigenen Landesverband zu gründen. Nach zähem Ringen wurde nun der Durchbruch auf dem 15. Bundesseminar, welches vom 10. bis zum 13. Juli 2008 in München stattfand, erreicht. Erstmals fanden sich fünf Kolleginnen und Kollegen, die den Mut aufbrachten, diese Landesgruppe ins Leben zu rufen. Wir wollen versuchen, soviele von Euch wie möglich mit ins Boot zu holen, damit wir gemeinsam was erreichen
Gründerväter
Weder in der Gesellschaft noch in der Polizei als Spiegelbild der Gesellschaft ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit unter Berücksichtigung der sexuellen Orientierung uneingeschränkt gewährleistet. Dies führt dazu, dass viele lesbische, schwule, bi- und transsexuelle Polizeibedienstete nicht offen, sondern versteckt und unter einem hohen psychischen Druck leben. Teile der Bevölkerung erkennen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle immer noch nicht als vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft an. Homosexuelle Opfer von Gewaltstraftaten haben Angst, die Polizei als Strafverfolgungsbehörde um Hilfe zu bitten. Die Gründung dieses Vereins zur Schaffung und Stärkung einer toleranteren Gemeinschaft ist notwendig, um die Benachteiligungen und Diskriminierungen, denen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle innerhalb und außerhalb der Polizei ausgesetzt sind, zu beenden.
Der Verein führt den Namen
Kürzel: VelsPol Bayern
Er hat seinen Sitz in Kempten / Allgäu und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Namenszusatz „e.V.“. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das 1. Geschäftsjahr endet am 31. Dezember des Gründungsjahres.
Aufgaben des Vereins sind insbesondere:
Dies geschieht insbesondere durch:
Wichtige Gründe sind:
Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung bei der nächsten Mitgliederversammlung zu. Bis zu deren Beschlussfassung ruht die Mitgliedschaft.
Die persönlichen Daten der Mitglieder unterliegen einem besonderen Schutz. Sie dürfen Nichtmitgliedern nur mit ausdrücklicher Genehmigung des/der Betroffenen weitergegeben bzw. zugänglich gemacht werden. Zuwiderhandlungen können zum Vereinsausschluss führen.
Über die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Beitrag ist auch dann für ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Geschäftsjahres eintritt. Bei Bedürftigkeit kann der Vorstand im Einzelfall über die Höhe des Beitrages entscheiden.
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlungen.
Eventuelle Satzungsänderungen die vom Registergericht oder dem Finanzamt schriftlich gefordert werden, darf der Vorstand vornehmen. Solche Änderungen müssen bei der nächsten Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.
Bei Auflösung des Vereins und/oder Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Körperschaft „Verein lesbischer & schwuler Polizeibediensteter in Baden-Württemberg e.V.“, die es unmittelbar und ausschließlich für mildtätige oder gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.